Rechtliches

PsychotherapeutInnen in Ausbildung unter Supervision

Psychotherapie-Ausbildung

Seit 1991 ist die Psychotherapie-Ausbildung durch das Psychotherapie-Gesetz (PthG) gesetzlich geregelt. Sie besteht aus zwei Teilen, einem allgemeinen Teil, dem Propädeutikum das Theorie, Praktikum, Supervision* und Selbsterfahrung umfasst und einem speziellen Teil, dem Fachspezifikum, das theoretisches und praktisches Wissen in einer der gesetzlich anerkannten Psychotherapie-Methoden vermittelt.

  • Unter Supervision versteht man die Begutachtung der psychotherapeutischen Arbeiten durch akkreditierte Psychotherapeuten und gilt für „Psychotherapeuten in Ausbildung“

Verschwiegenheitspflicht

Die Verschwiegenheit ist eine Selbstverständlichkeit und stützt sich auf §15 des Psychotherapiegesetzes.